DSGVO

Die DSGVO ordnet personenbezogene Daten in einen kontrollierten Unternehmensprozess ein. Wer Zweck und Mittel bestimmt, trägt die Verantwortung für Rechtsgrundlage, Verträge, Schutz, Transparenz und Nachweis.

Dunkler, unbeschrifteter Büroordner mit seitlichen Registern für AVV, VVT und TOMs
VERTRÄGE MACHEN ROLLEN UND DATENWEGE VERBINDLICH

Für Unternehmen ist eine Rolle entscheidend: Verantwortlicher

Wer über Zweck und Mittel einer Verarbeitung entscheidet, trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung. Dienstleister können Aufgaben übernehmen. Die Verantwortung für Auswahl, Vertrag, Weisung und Kontrolle bleibt eindeutig zugeordnet.

VERANTWORTLICHER

Das Unternehmen bestimmt die Verarbeitung

Es legt fest, warum personenbezogene Daten benötigt werden, welche Systeme sie verarbeiten, wer Zugriff erhält und wann die Daten gelöscht werden.

  • Zweck und Rechtsgrundlage festlegen
  • Datenwege und Empfänger kennen
  • Schutz und Löschung organisieren
  • Entscheidungen nachweisen
AUFTRAGSVERARBEITER

Ein Dienstleister arbeitet auf dokumentierte Weisung

Er verarbeitet Daten für den Verantwortlichen innerhalb des vereinbarten Auftrags. Artikel 28 verlangt dafür einen belastbaren Vertrag, technische und organisatorische Maßnahmen sowie kontrollierte Unterauftragsverhältnisse.

Zweck, Daten und Rechtsgrundlage gehören zusammen

Jede Verarbeitung braucht einen festgelegten Geschäftszweck und eine dazu passende Rechtsgrundlage. Dafür werden die betroffenen Personen und die tatsächlich benötigten Daten konkret bestimmt.

ZWECK

Warum werden die Daten benötigt?

Der Zweck muss vor der Verarbeitung feststehen. Eine spätere Nutzung für einen anderen Zweck braucht eine eigene Prüfung.

DATEN

Welche Informationen sind erforderlich?

Personenbezug, besondere Kategorien, Umfang, Speicherort und Aufbewahrungsdauer werden konkret erfasst.

PERSONEN

Wessen Rechte sind betroffen?

Kunden, Beschäftigte, Bewerber, Interessenten, Lieferanten und Ansprechpartner werden getrennt betrachtet.

RECHTSGRUNDLAGE

Worauf darf die Verarbeitung gestützt werden?

Vertrag, gesetzliche Pflicht, berechtigtes Interesse oder eine freiwillige und widerrufbare Einwilligung müssen zum Zweck passen.

Verantwortung und Datenwege bestimmen die Vereinbarung

Ob eine Stelle Daten im Auftrag oder gemeinsam mit anderen verarbeitet und ob Daten den Europäischen Wirtschaftsraum verlassen, bestimmt den erforderlichen rechtlichen Rahmen.

ART. 28

Auftragsverarbeitungsvertrag

EINSATZ
Ein Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.
INHALT
Gegenstand, Dauer, Datenarten, betroffene Personen, Weisungen, TOMs, Unterauftragsverhältnisse sowie Rückgabe oder Löschung.
PRÜFUNG
Hinreichende Garantien und die vereinbarten Maßnahmen werden vor der Beauftragung und im laufenden Betrieb kontrolliert.
ART. 26

Vereinbarung gemeinsam Verantwortlicher

EINSATZ
Zwei oder mehr Verantwortliche legen Zwecke und Mittel einer Verarbeitung gemeinsam fest.
ZUORDNUNG
Informationspflichten, Betroffenenrechte und die jeweiligen Zuständigkeiten werden transparent geregelt.
WIRKUNG
Das Wesentliche der Vereinbarung wird den betroffenen Personen zur Verfügung gestellt.
ART. 46

EU-Standardvertragsklauseln

EINSATZ
Personenbezogene Daten werden in ein Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss übermittelt.
GARANTIE
Die von der Europäischen Kommission erlassenen Klauseln begründen vertragliche Datenschutzgarantien zwischen Datenexporteur und Datenimporteur.
PRÜFUNG
Rechtslage, behördliche Zugriffsmöglichkeiten und erforderliche ergänzende Maßnahmen werden für den konkreten Transfer bewertet.

Datenschutz wird im Betrieb nachweisbar

Verträge allein genügen nicht. Verarbeitung, Rechte, Schutzmaßnahmen, Aufbewahrung und Vorfälle müssen als zusammenhängender Prozess geführt werden.

VERZEICHNIS

Verarbeitungstätigkeiten strukturiert erfassen. Zweck, Personengruppen, Datenkategorien, Empfänger, Fristen und Schutzmaßnahmen bleiben miteinander verbunden.

TRANSPARENZ

Betroffene Personen verständlich informieren. Verantwortlicher, Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer und Rechte werden zum richtigen Zeitpunkt offengelegt.

SCHUTZ

Technische und organisatorische Maßnahmen betreiben. Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Wiederherstellung und regelmäßige Wirksamkeitsprüfung werden konkret umgesetzt.

RECHTE

Anfragen vollständig und fristgerecht bearbeiten. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit erhalten einen definierten Ablauf.

VORFALL

Datenschutzverletzungen sofort bewerten. Risiko, Maßnahmen und Entscheidung werden dokumentiert. Eine erforderliche Meldung an die Aufsicht erfolgt grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden.

Blaufeld verbindet Daten, Systeme und Nachweise

Wir erfassen die tatsächlichen Datenflüsse, ordnen Rollen und Rechtsgrundlagen zu und überführen Verträge, Zugriffe, Löschung und Nachweise in einen belastbaren Unternehmensprozess.

INVENTAR

Datenflüsse und Systeme vollständig aufnehmen. Prozesse, Anwendungen, Dienstleister, Empfänger und Drittlandtransfers werden sichtbar.

EINORDNUNG

Zweck, Rolle und Rechtsgrundlage festlegen. Jede Verarbeitung erhält eine eindeutige fachliche und organisatorische Zuordnung.

VERBINDLICHKEIT

Verträge und Verantwortlichkeiten schließen. AVV, gemeinsame Verantwortung und Drittlandgarantien werden passend zum realen Datenweg eingesetzt.

BETRIEB

Schutz, Rechte und Löschung technisch verankern. Berechtigungen, TOMs, Fristen, Anfragen und Vorfälle erhalten ausführbare Prozesse.

NACHWEIS

Entscheidungen und Wirksamkeit dokumentieren. Verzeichnis, Prüfungen, Freigaben und Veränderungen bleiben konsistent nachvollziehbar.

Primärquellen

Blaufeld verbindet technische und organisatorische Umsetzung mit dem dokumentierten Rechtsrahmen. Rechtliche Einzelfragen werden mit qualifizierter Rechtsberatung abgestimmt, wenn eine juristische Entscheidung erforderlich ist.

Datenschutz in den Betrieb überführen

Ein erstes Gespräch ordnet die vorhandenen Datenflüsse, Systeme, Dienstleister, Verträge und bereits umgesetzten Kontrollen ein.

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